Sonderklausuren für externe Prüflnge, Niveaustufen A1, A2, B1, B2, C1 (GER)
Das Steinke-Institutt Bonn bietet auch Interessenten, die nicht an einem Deutschkurs bei uns teilgenommen haben, die Möglichkeit, ein Zertifikat nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) zu erwerben.
Vereinbaren Sie einfach per E-Mail (bonn@steinke-institut.de) einen Termin mit uns!
Niveaustufe |
Termine |
Preis |
Mögliche Verwendungszwecke *** |
A1 |
n.V. ** |
* |
Visumsantrag aus dem Ausland *** |
A2 |
n.V. ** |
* |
Visumsantrag aus dem Ausland *** |
B1 |
n.V. ** |
* |
Einbürgerung (in einigen Fällen) *** |
B2 |
n.V. ** |
* |
Berufserlaubnis für Mediziner und Pfleger *** |
C1 |
n.V. ** |
* |
Ständige Aufenthaltsgenehmigung, Einbürgerung *** |
* Bitte erkundigen Sie sich per E-Mail nach den aktuellen Klausurpreisen. Bei Expresskorrektur (Korrektur binnen 3 Stunden nach Klausurende) wird ein Zuschlag erhoben.
** Bitte erkundigen Sie sich per -Mail über die aktuellen Klausurtermine.
*** Bitte beachten Sie, dass das Steinke-Institut keine Garantie dafür übernimmt bzw. keine verbindlichen Informationen darüber geben kann, ob unser normales GER-Zeugnis bei der betreffenden Behörde anerkannt wird. In vielen Fällen, etwa bei Einbürgerung, Aufenthaltsgenehmigung oder Berufserlaubnis, entscheiden die zuständigen Beamten nach eigenem Ermessen, ob sie ein normales GER-Zeugnis akzeptieren, oder ob ein allgemein staatlich anerkanntes Format wie TELC oder GOETHE oder "Deutschtest für Zuwanderer" vorgelegt werden muss. Ferner gibt es je nach Gemeinde und je nach Bundesland eine unterschiedliche Anerkennungspraxis. Eine Umwandlung eines normalen GER-Zeugnisses etwa in TELC oder ein anderes Format ist nicht möglich, da für die letztgenannten Formate eigene Prüfungsbedingungen gelten. Da das Steinke-Institut auch TELC-Lizenznehmer ist, können Sie alternativ auch eine TELC-Prüfung an den fixen Prüfungsterminen am Steinke-Institut ablegen. Bitte informieren Sie sich vorher bei der für Sie zuständigen Behörde, welches Prüfungsformat Sie benötigen, da eine nachträgliche Umwandlung unseres GER-Zeugnisses oder eine Rückerstattung der Prüfungsgebühren ausgeschlossen sind.
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