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Hausordnung
1. Teilnahmebedingungen

Die im Anmeldevertrag auf der Rückseite genannten Teilnahmebedingungen sind verbindlich und Gegenstand des Vertrags. Wenn ein Anmeldevertrag nicht unterschrieben wurde, die Kursgebühr aber dennoch entrichtet wurde, dann gilt die Zahlung zugleich als Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen.

2. Reklamationen und Anträge auf Rückerstattungen

Sollte der Kunde von den Teilnahmebedingungen nicht erfasste Gründe für einen Rücktritt vom Kurs oder eine Rückerstattung der Kursgebühr geltend machen, sind diese in Form eines schriftlichen Antrags einzureichen.

3. Ansprechpartner

Alle Fragen, welche die Kursgebühren, Termine und Reklamationen betreffen, sind mit den Kundenberatern abzusprechen – nicht mit den Lehrkräften. Etwaige von Lehrkräften gewährte Versprechungen oder Sonderkonditionen sind nicht rechtswirksam.

4. Mindestteilnehmerzahl und Unterrichtsausfälle

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Schüler pro Intensivkurs. Die Zahl bezieht sich auf Schüler, die für den entsprechenden Kurszeitraum gezahlt haben. Wird diese Zahl unterschritten (ob schon zu Beginn des Kurses oder im Verlaufe des Kurses), wird die Unterrichtsstundenzahl wie folgt reduziert: um 25% bei 4 Schülern, um 50% bei 2-3 Schülern, um 75% bei einem Schüler. Die Kursgebühr wird dabei weder reduziert noch erhöht.

Über Unterrichtsausfälle werden die Schüler per E-Mail informiert. Es besteht kein Anspruch auf telefonische Benachrichtigung.

5. Anwesenheitskontrolle der Schüler / Pflege der Kursmappe

Die Lehrkräfte kontrollieren jeden Tag die Anwesenheit der Schüler im Unterricht und tragen den durchgenommenen Unterrichtsinhalt in die Kursmappe ein. Die Anwesenheit der Schüler tippen die Lehrkräfte ebenfalls ein.

Da bei Deutschkursen die Ausländerbehörde sich des öfteren nach Schülern erkundigt, aktualisieren die Lehrer mindestens zwei mal pro Woche die Anwesenheitsliste.

6. Bescheinigungen

Es werden Teilnahmebescheinigungen nur unter Angabe der tatsächlich absolvierten Stundenzahl ausgestellt.

7. Probanden

Die Schüler, die eine Probestunde besuchen, sollen ihre Namen in Druckbuchstaben schreiben, damit sie gut lesbar sind. Probanden, die von einem Kundenberater mit einem Probeschein ausgestattet wurden und einen Probetag absolvieren, werden gebeten, nach dem Unterricht wieder zum Kundenberater zu gehen. Die Lehrer werden gebeten, die Probanden dabei zu begleiten, damit zu dritt die beste Lösung für den Probanden gefunden werden kann. Wurde nicht in Ausnahmefällen Gegenteiliges abgesprochen, ist grundsätzlich nur ein Probetag vorgesehen. Sollte der Schüler ohne Probeschein und Absprache ein oder mehrere weitere Male den Kurs besuchen, werden diese Besuche in Rechnung gestellt und bewirken auch eine Mahngebühr in Höhe von 5,- EUR (weil Kurse grundsätzlich im voraus zu bezahlen sind und in diesem genannten Falle eine zu späte Zahlung erfolgen würde).

8. Verhalten in den Klassenzimmern und im Institutsgebäude (Rauchen, Mobiltelephone, Lautstärke etc.)

Der Klassenraum ist einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Müll darf nur in den Abfalleimern entsorgt werden.

Im gesamten Schulgebäude gilt ein Rauchverbot. Dieses bezieht sich auch auf das Treppenhaus, die WCs, den Aufzug sowie auf einen Radius von 5 Metern vor dem Schulgebäude. Auf den Treppenstufen am Hauseingang sowie vor dem Daniels-Schaufenster darf nicht gesessen werden.

Die Klassenräume sind nach Unterrichtsende unverzüglich zu verlassen, damit Nachfolgekurse zügig anfangen beziehungsweise die Reinigungskräfte für den nächsen Kurs den Raum herrichten können. In den Pausen ist darauf zu achten, dass die Schüler den Unterricht anderer Klassen nicht stören.

Mobiltelephone sind im Klassenraum auszuschalten! Sollte jemand ausnahmsweise aus besonderen Gründen unbedingt auch während des Unterrichtes erreichbar sein müssen (Kinder, gesundheitliche Gründe o.a.), hat er dies mit dem Lehrer zu besprechen und sein Mobiltelephon lautlos (Vibrationsalarm – kein Klingelton!) zu stellen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Unterricht nicht behindert und die anderen Kursteilnehmer nicht gestört werden.

Im Unterricht haben sich die Schüler so zu verhalten, dass sie den Unterrichtsablauf nicht stören (kein lautes Reden mit den Kursnachbarn, kein Mobiltelephon etc.). Der Lehrer hat das Recht, mehrmals verwarnte Schüler, welche den Unterrichtsablauf und damit den Lernerfolg der Anderen stören, endgültig vom Unterricht auszuschließen. In diesem Falle kann auch keine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgen.

9. Services

Einige zusätzlichen Services des Steinke-Instituts sind kostenlos. Dazu gehören die Ausstellung eines Schülerausweises und Beratungen im Hinblick auf Behörden sowie die Nutzung der Bilbiothek samt Internet-Terminal.

10. Lehrbücher und Kopien

Die Lehrbücher sind nicht in den Kurspreisen inbegriffen. Vom Lehrer verteilte Kopien sind dagegen kostenfrei. Private Kopien – dazu zählen auch Kopien aus dem Lehrbuch, die der Schüler deshalb machen muss, weil er sich nicht rechtzeitig um ein Buch gekümmert hat - sind von den Schülern selbst zu bezahlen. Dies geschieht im vierten Stock bei einem unserer Kundenberater. Kopierpapier und andere Utensilien sind Schuleigentum und dürfen nicht von den Schülern mitgenommen werden.

11. Kundenberatung

Die Kundenberater stehen nur während ihrer Sprechzeiten zur Verfügung. Die Sprechzeiten sind an den Türen angegeben. Bitte betreten Sie die Räume der Kundenberater nur nach vorherigem Anklopfen und nach Aufforderung des Beraters. Auch Sie möchten schließlich nicht, dass Ihnen andere Kunden zuhören, während Sie mit den Kundenberatern Ihre Angelegenheiten besprechen, und auch Sie möchten schließlich, dass sich Ihre Kundenberater schnell und zuverlässig um Ihre Angelegenheiten kümmern. Sobald der jeweilige Kundenberater für Sie Zeit hat, wird er sich Ihnen umgehend und gerne zuwenden oder Sie sonst an einen anderen kompetenten Kollegen verweisen.

12. Leistungen der Schüler, Einstufung und Versetzung in den Kurs des nächsthöheren Niveaus

Grundsätzlich besteht nur dann ein Anspruch, unsere Kurse zu besuchen, wenn dafür beim Schüler die notwendige Eignung vorhanden ist.

Eine Buchung und Bezahlung auf Grundlage einer Selbsteinschätzung ohne Rücksprache mit unseren Kundenberatern erfolgt auf eigenes Risiko.

Sollte der zuständige Lehrer die Nichteignung des Schülers feststellen, kann der Lehrer diesen aus dem Kurs ausschließen. Dies geschieht ausschließlich zu dem einzigen Zweck, für unsere Schüler das beste Niveau und die besten Lernbedingungen zu bieten und ihren Lernerfolg nicht durch Teilnehmer zu bremsen oder gar zu behindern, welche nicht über die notwendigen Voraussetzungen zur Teilnahme verfügen. Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung der Kursgebühren. In der Regel jedoch versuchen wir aus Kulanz, kooperativen Schüler stattdessen an einem leichteren Kurs (niedrigeren Niveaus) teilnehmen zu lassen. Dies gelingt uns zwar meistens (wenn die hierfür nötigen Kurse noch freie Kapazitäten aufweisen), jedoch lässt sich daraus kein Anspruch für den Kunden ableiten.

Ist ein Schüler bei uns ganz neu, erfolgt eine Einstufung mittels eines telephonischen oder persönlichen Gesprächs mit unseren Kundenberatern, gegebenenfalls in Verbindung mit der Vorlage eventueller Zeugnisse o.ä., beziehungsweise durch das Absolvieren eines Einstufungstests. Bei Bedarf wird vielleicht auch ein unverbindlicher, kostenloser Probetag absolviert. Anschließend stuft der Kundenberater den Schüler in ein adäquates Niveau ein.

Ist ein Schüler bereits in einem unserer Kurse, kann er nur in die nächsthöhere Stufe versetzt werden, wenn er

  • den Abschlusstest oder eine externe Prüfung mitschreibt und sein Zeugnis dabei sowohl insgesamt nicht schlechter als „ausreichend“ („4“; keine „4-“!) ist, als auch nicht ein „mangelhaft“ (5) und ein „ungenügend“ (6) oder drei mal „mangelhaft“ (5) aufweist
  • oder in Ausnahmefällen auf anderem, individuellen Wege unseren Kundenberatern gegenüber, unter Konsultation mit dem jeweiligen Lehrer, glaubhaft machen kann, dass er für den nächsten Kurs qualifiziert ist.

13. Kursausschluss

Bei mehrmaligem Verstoß gegen die Institutsordnung kann der Schüler vom Kurs oder auch generell vom Institut ausgeschlossen werden, ohne dass eine Rückerstattung der geleisteten Kursgebühren erfolgt.

 







© Steinke-Institut GmbH. Zuletzt geändert: 06.09.2023